Mitunter wird die Auffassung vertreten, ein Steuerberater sei zu teuer oder lohne sich nicht. Finden Sie in einem unverbindlichen Vorgespräch für sich heraus, ob
dies auf Ihren Fall zutrifft.
Damit Sie konkret wissen welche Kosten anfallen, lassen Sie sich von mir einen Kostenvoranschlag erstellen. Dies ist für Sie unverbindlich und
kostenlos.
Honorarbeispiele:
Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
1. Erstellung einer Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte
1.1. die Einkünfte betragen weniger als 8.000 €
Mindestgegenstandswert 8.000 €
1/10 Gebühr gemäß § 24 Abs. 1, Nr. 1 StBVV
43,30 €
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1.2. die Summe der
positiven Einkünfte beträgt 30.000 €
Gegenstandswert 30.000 €
1/10 Gebühr gemäß § 24 Abs. 1, Nr. 1 StBVV
79,60 €
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2. Erstellung einer Einkommensteuererklärung (ESt-Erkl.) mit Ermittlung der Einkünfte
aus
nichtselbständiger Arbeit
der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 35.000 €, der Bruttoarbeitslohn be-
trägt 40.000 €
1/10 Gebühr gemäß § 24 Abs. 1, Nr. 1 StBVV für die ESt-Erkl.
87,20 €
1/20 Gebühr gemäß § 27 Abs. 1 StBBB für die Ermittlung der Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit
47,35 €
Gesamt
134,55
€
Gern unterbreite ich Ihnen für Ihren konkreten Fall nach Sichtung der Unterlagen einen
Kostenvoranschlag.